Braucht mein Anhänger oder Wohnwagen eine eigene Vignette?

Ja. Anhänger und Wohnwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht brauchen eine eigene Vignette, zusätzlich zur Vignette des Zugfahrzeugs. Ein Auto mit Wohnwagen braucht also zwei Vignetten. Ausgenommen sind unter anderem Motorradanhänger.

Wie viele Vignetten braucht Ihr Gespann?

2 Vignetten

  • Das Zugfahrzeug braucht eine Vignette.
  • Der Anhänger braucht eine eigene Vignette.
  • Fehlt die Vignette an Zugfahrzeug und Anhänger, wird die Busse von CHF 200 zweimal erhoben.

Warum braucht der Anhänger eine eigene Vignette?

Weil die Abgabe für Motorfahrzeuge und Anhänger geschuldet ist, also für jedes Fahrzeug im Gespann (Art. 3 NSAG). Massgebend ist das Gesamtgewicht des Anhängers selbst, nicht das des ganzen Gespanns.

Vignettenpflichtig sind Motorfahrzeuge und Anhänger bis je 3,5 t Gesamtgewicht. Die Grenze gilt also für jedes Fahrzeug getrennt. Massgebend ist das im Fahrzeugausweis eingetragene Gesamtgewicht; fehlt ein solcher Eintrag, zählt das Betriebsgewicht samt Ladung (BAZG-Richtlinie R 15-01, Ziff. 3.3.1).

Das gilt für Wohnwagen ebenso wie für andere Anhänger bis 3,5 t, zum Beispiel Gepäck- oder Bootsanhänger, soweit keine Ausnahme greift. Mit dem Rechner oben sehen Sie für Ihr Gespann, wie viele Vignetten Sie brauchen.

Welche Anhänger sind von der Vignettenpflicht ausgenommen?

Motorradanhänger, Motorradseitenwagen und starre Anhänger brauchen keine Vignette (Art. 4 Abs. 1 Bst. i NSAG). Anhänger über 3,5 t brauchen in der Regel ebenfalls keine, sie unterliegen der Schwerverkehrsabgabe. Ausnahme sind Arbeitsanhänger über 3,5 t, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen: Sie sind vignettenpflichtig.

Das Motorrad selbst braucht dagegen eine Vignette.

Was gilt für Anhänger über 3,5 t?

Sie brauchen keine Vignette, sondern unterliegen der Schwerverkehrsabgabe. Zieht ein leichtes Motorfahrzeug einen solchen Anhänger, wird die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) auf der Anhängelast erhoben.

Die PSVA gilt anders als die Vignette auf dem gesamten Strassennetz, nicht nur auf Autobahnen. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge wird sie über die Anwendung Via des BAZG bezahlt, für 1 bis 30 Tage, 1 bis 11 Monate oder ein Kalenderjahr. Die Tarife stehen im Via-Portal, der Mindestbetrag pro Zahlung ist CHF 25 (BAZG-Merkblatt Form. 15.94).

Ob das Zugfahrzeug in diesem Fall selbst eine Vignette braucht, hängt vom Fahrzeugausweis ab: Leichte Motorwagen, die laut Eintrag im Fahrzeugausweis einen der Schwerverkehrsabgabe unterliegenden Anhänger ziehen dürfen, sind von der Vignette ausgenommen (Art. 4 Abs. 1 Bst. k NSAG). Klären Sie Ihren Fall am besten vor der Reise beim BAZG. Schwere Wohnmobile behandelt der Ratgeber Wohnmobil.

Wie funktioniert die Vignette am Anhänger?

Die E-Vignette wird auf das Kennzeichen des Anhängers registriert, getrennt von der des Zugfahrzeugs. Die Klebevignette gehört an den Anhänger selbst.

E-Vignetten gibt es für Motorfahrzeuge, Anhänger und Motorräder; bei der Registrierung werden Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kennzeichen angegeben. Für ein Gespann sind also zwei Registrierungen mit zwei Kennzeichen nötig.

Die Klebevignette kommt an ein zugängliches, nicht leicht auswechselbares Teil des Anhängers. Eine Anhänger-Vignette, die am Zugfahrzeug klebt, wird gebüsst. Findet sich am Anhänger keine geeignete Stelle, toleriert das BAZG, dass die Vignette auf eine Kopie des Fahrzeugausweises geklebt und mitgeführt wird (R 15-01, Ziff. 6 und 11.1).

Was gilt, wenn der Anhänger kein eigenes Kennzeichen hat?

Dazu machen die FAQ des BAZG und die Richtlinie R 15-01 keine Angabe. Für Anhänger ohne eigenes Kennzeichen oder mit Wiederholungskennzeichen ist die Klebevignette am Anhänger der sichere Weg, oder Sie klären die Registrierung vorab beim BAZG.

Die E-Vignette ist an ein Kennzeichen gebunden. Trägt der Anhänger nur das Kennzeichen des Zugfahrzeugs als Wiederholungskennzeichen, lässt sich aus den Angaben des BAZG nicht ableiten, ob und wie er eine eigene E-Vignette erhält.

Auskunft gibt die Auskunftszentrale des BAZG, Montag bis Freitag unter +41 58 467 15 15 oder über das Kontaktformular auf bazg.admin.ch.

Wie viele Vignetten braucht mein Gespann, und was kostet ein Verstoss?

Jedes vignettenpflichtige Fahrzeug im Gespann braucht eine eigene Vignette. Fehlt sie an Zugfahrzeug und Anhänger, wird die Busse von CHF 200 zweimal erhoben.

Die Busse ist fest (Art. 14 Abs. 1 NSAG), dazu müssen die fehlenden Vignetten sofort gekauft werden. Ein Gespann ganz ohne Vignetten kostet so CHF 400 Busse, dazu kommen die beiden Vignetten. Mehr zu Kontrollen im Ratgeber Fahren ohne Vignette.

Beispiele für Gespanne, jedes Fahrzeug bis 3,5 t
GespannVignetten
Auto + Wohnwagen2
Auto + Gepäck- oder Bootsanhänger2
Lieferwagen + Anhänger2
Wohnmobil + Anhänger2
Motorrad + Motorradanhänger1 (nur Motorrad)

Häufige Fragen

Braucht ein Wohnwagen eine eigene Vignette, wenn das Auto schon eine hat?

Ja. Der Wohnwagen braucht eine eigene Vignette, bei der E-Vignette registriert auf sein eigenes Kennzeichen.

Zählt das Gewicht von Auto und Anhänger zusammen?

Nein. Die Grenze von 3,5 t gilt für jedes Fahrzeug einzeln. Massgebend ist das im Fahrzeugausweis eingetragene Gesamtgewicht des Anhängers.

Braucht ein Motorradanhänger eine Vignette?

Nein, Motorradanhänger sind ausgenommen. Das Motorrad selbst braucht eine Vignette.

Kann ich die Anhänger-Vignette ans Auto kleben?

Nein. Die Klebevignette gehört an den Anhänger. Eine Anhänger-Vignette am Zugfahrzeug wird gebüsst.

Gilt die E-Vignette des Autos auch für den Anhänger?

Nein. Der Anhänger braucht eine eigene Vignette. Hat er kein eigenes Kennzeichen, klären Sie das vorab beim BAZG oder nehmen die Klebevignette.