Wer braucht eine Vignette?
Alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis je 3,5 t Gesamtgewicht, die Autobahnen oder Autostrassen benützen, egal ob sie in der Schweiz oder im Ausland immatrikuliert sind. Das gilt auch für Motorräder.
Ein Anhänger oder Wohnwagen braucht eine eigene Vignette, zusätzlich zu der des Zugfahrzeugs. Ausgenommen sind unter anderem Motorradanhänger, Motorradseitenwagen und Fahrzeuge von Armee, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten (Art. 4 NSAG).
Wohnmobile über 3,5 t zahlen statt der Vignette die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA). Mehr dazu unter Vignette und PSVA für Wohnmobile und Vignette für Anhänger und Wohnwagen.
| Fahrzeugart | Vignette nötig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Personenwagen | Ja | Als E-Vignette oder Klebevignette |
| Motorrad | Ja | Bestellungen nehmen wir derzeit nicht an |
| Lieferwagen bis 3,5 t | Ja | Wie ein Personenwagen |
| Wohnmobil bis 3,5 t | Ja | Wie ein Personenwagen |
| Wohnmobil über 3,5 t | Nein | Stattdessen PSVA, gilt auf allen Strassen |
| Anhänger und Wohnwagen bis 3,5 t | Ja, eigene Vignette | Zusätzlich zur Vignette des Zugfahrzeugs |
| Motorradanhänger, Motorradseitenwagen | Nein | Ausgenommen nach Art. 4 NSAG |
Motorräder brauchen eine Vignette. Wir nehmen Motorrad-Bestellungen derzeit nicht an.

