
Benötige ich eine Vignette für die Schweiz?
JA!: Auf Autobahnen (in der Schweiz mit weiß-grüner Beschilderung) besteht die Verpflichtung zur Verwendung einer Vignette für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG). Ebenso benötigen Anhänger und Wohnwagen mit einem zGG von unter 3,5 Tonnen eine separate Vignette. Anhänger, die von Motorrädern gezogen werden, sind von der Vignettenpflicht ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für Wohnmobile mit einem zGG von bis zu 3,5 Tonnen sowie für Motorräder.
Für Kraftfahrzeuge mit einem zGG von über 3,5 Tonnen, einschließlich Wohnmobile und Anhänger, ist keine Vignette erforderlich. Stattdessen müssen sie die Mautgebühr über die Schwerverkehrsabgabe entrichten. Eine Ausnahme bilden Arbeitsfahrzeuge mit einem zGG von über 3,5 Tonnen, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, sondern ebenfalls eine Vignette benötigen. In einigen Fällen werden zusätzliche Gebühren für bestimmte Tunnel und Pässe erhoben, um die hohen Bau- und Instandhaltungskosten zu decken, weiteres dazu unten
