Wohnmobil in der Schweiz: Vignette oder Schwerverkehrsabgabe?

Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht. Wohnmobile bis 3,5 t brauchen die Vignette. Liegt das zulässige Gesamtgewicht über 3,5 t, zahlen Sie statt der Vignette die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA), und die gilt auf allen Strassen, nicht nur auf Autobahnen.

Vignette oder Schwerverkehrsabgabe?

Steht im Fahrzeugausweis bzw. in der Zulassungsbescheinigung.

Braucht mein Wohnmobil bis 3,5 t eine Vignette?

Ja. Wohnmobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht sind vignettenpflichtig wie ein Personenwagen.

Sie brauchen die Vignette, sobald Sie eine Autobahn oder Autostrasse benützen. Sie gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres, Details im Ratgeber Gültigkeit der Vignette. Als E-Vignette wird sie auf das Kennzeichen registriert, als Klebevignette innen an die Frontscheibe geklebt.

Mit dem Gewichts-Check oben prüfen Sie, ob für Ihr Fahrzeug die Vignette oder die PSVA gilt.

Was gilt für Wohnmobile über 3,5 t?

Sie brauchen keine Vignette. Stattdessen ist die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) fällig, und zwar auf dem gesamten öffentlichen Strassennetz.

Die PSVA ist keine Autobahngebühr. Sie wird für jeden Tag des Aufenthalts in der Schweiz geschuldet, auch wenn das Wohnmobil nur auf dem Campingplatz steht (BAZG-Merkblatt Form. 15.94).

Für im Ausland zugelassene Wohnmobile wird die PSVA über die Anwendung Via des BAZG bezahlt. Wählbar sind 1 bis 30 aufeinander folgende Tage, 1 bis 11 aufeinander folgende Monate oder ein Kalenderjahr. Die Tarife richten sich nach Gesamtgewicht und Abgabeperiode und stehen im Via-Portal; der Mindestbetrag pro Zahlung ist CHF 25.

Bei einzelnen Tagen zählt der Kalendertag: Die PSVA gilt ab Zahlung bis 23.59 Uhr desselben Tages, bei Zahlung nach 19.00 Uhr bis 23.59 Uhr des Folgetages. Bei Schweizer Wohnmobilen zieht das Strassenverkehrsamt die PSVA als Jahresabgabe ein.

Wer mit einem PSVA-pflichtigen Fahrzeug ohne gültigen Zahlungsnachweis fährt, zahlt die geschuldete Abgabe nach und eine Busse von CHF 100 (Merkblatt Form. 15.94).

Welches Gewicht im Fahrzeugausweis zählt?

Massgebend ist laut BAZG das im Fahrzeugausweis eingetragene Gesamtgewicht. Bei der PSVA erfasst die Anwendung Via das Gewicht laut BAZG in der Regel aus Feld F.2 des Fahrzeugscheins.

In der Zulassungsbescheinigung Teil I, wie sie in der EU ausgestellt wird, stehen zwei Gesamtmassen: Feld F.1 enthält die technisch zulässige Gesamtmasse, Feld F.2 die im Zulassungsstaat zulässige Gesamtmasse.

Nach Schweizer Recht zählt das für die Zulassung massgebende Gesamtgewicht (Art. 7 Abs. 4 VTS), nicht das technisch zulässige Garantiegewicht (Art. 7 Abs. 3 VTS, entspricht Feld F.1). Das BAZG erfasst in Via in der Regel Feld F.2. Liegen F.1 und F.2 auf verschiedenen Seiten der 3,5-t-Grenze, klären Sie den Fall vor der Reise beim BAZG.

Ich habe für ein Wohnmobil über 3,5 t eine Vignette gekauft. Bekomme ich das Geld zurück?

Ja. Vignetten, die irrtümlich für ein nicht vignettenpflichtiges Fahrzeug gekauft wurden, zum Beispiel für ein Wohnmobil über 3,5 t, erstattet das BAZG gebührenfrei zurück. Das gilt auch für bereits aufgeklebte Klebevignetten.

Grundlage ist die BAZG-Richtlinie R 15-01, Ziff. 7.5. Sonst erstattet das BAZG die Vignette nur bei einem nachgewiesenen Doppelkauf und bei ausländischen Fahrzeugen nach einem Frontscheibenbruch (Ziff. 7.4). Wenden Sie sich für die Rückerstattung an das BAZG.

Haben Sie die E-Vignette über uns registrieren lassen, melden Sie sich beim Support.

Was gilt für einen Anhänger am Wohnmobil?

Hinter einem Wohnmobil bis 3,5 t braucht ein Anhänger bis 3,5 t eine eigene Vignette. Anhänger über 3,5 t unterliegen der PSVA statt der Vignette.

Ein Wohnmobil bis 3,5 t mit Anhänger bis 3,5 t braucht also zwei Vignetten. Haben beide Fahrzeuge keine Vignette, wird die Busse von CHF 200 zweimal erhoben. Alles Weitere im Ratgeber Anhänger und Wohnwagen.

Ziehen Sie mit einem Wohnmobil über 3,5 t einen Anhänger bis 3,5 t, zahlt das Wohnmobil die PSVA und der Anhänger braucht eine eigene Vignette. Der Schwerverkehrsabgabe unterliegen nur Anhänger über 3,5 t (Art. 1 SVAV).

Häufige Fragen

Ab welchem Gewicht braucht ein Wohnmobil keine Vignette mehr?

Ab einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t. Dann gilt die PSVA statt der Vignette.

Brauche ich mit einem Wohnmobil über 3,5 t zusätzlich eine Vignette?

Nein. Fahrzeuge, die der PSVA unterliegen, brauchen auf Schweizer Autobahnen keine Vignette.

Muss ich die PSVA auch zahlen, wenn ich keine Autobahn benütze?

Ja. Die PSVA gilt auf dem gesamten öffentlichen Strassennetz und für jeden Aufenthaltstag, auch wenn das Fahrzeug nur steht.

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich früher als geplant ausreise?

Für die PSVA ja, anteilig, wenn der Betrag mehr als CHF 50 ausmacht. Das BAZG behält dafür eine Gebühr von 5 %, mindestens CHF 30, ein.

Kann ich die PSVA bei schweiz-vignette.ch bezahlen?

Nein. Wir registrieren nur die Vignette. Die PSVA für im Ausland zugelassene Fahrzeuge bezahlen Sie über Via beim BAZG.