Vignette beim Mietwagen: Wann Sie selbst eine brauchen
In der Schweiz zugelassene Mietwagen haben die Vignette in der Regel bereits, im Ausland gemietete meist nicht. Fragen Sie in beiden FĂ€llen beim Vermieter nach. Fehlt die Vignette, registrieren Sie die E-Vignette, sobald Sie das Kennzeichen kennen, und zwar vor der ersten Fahrt auf einer Autobahn oder Autostrasse.
Hat mein Mietwagen schon eine Vignette?
Das hĂ€ngt davon ab, wo der Wagen zugelassen ist. Die Ăbersicht beruht auf der Praxis, nicht auf einer amtlichen Regel; verbindlich ist, was Ihnen der Vermieter bestĂ€tigt.
Fehlt eine Klebevignette, kann das Fahrzeug trotzdem eine E-Vignette haben, denn sie ist nur im System des BAZG gespeichert. Wurde sie als âöffentlich einsehbarâ registriert, lĂ€sst sie sich im Via-Portal des BAZG unter âGĂŒltigkeit prĂŒfenâ nachsehen. Sonst hilft nur die Auskunft des Vermieters; das BAZG selbst erteilt dazu keine Auskunft.
Achten Sie auch auf das Jahr: Die Vignette 2026 gilt bis 31.01.2027.
| Situation | In der Regel | Was Sie tun |
|---|---|---|
| In der Schweiz gemietet | Vignette vorhanden, meist als Klebevignette an der Frontscheibe | Beim Vermieter nachfragen und an der Frontscheibe nachsehen |
| Im Ausland gemietet, Fahrt auf Schweizer Autobahnen | keine Schweizer Vignette | Nach der Abholung die E-Vignette auf das Kennzeichen registrieren lassen |
| Im Ausland gemietet, Fahrt nur auf Strassen ohne Vignettenpflicht | keine Vignette nötig | Route ohne Autobahnen und Autostrassen planen |
Wie komme ich im Ausland gemietet zur Vignette?
Kaufen Sie die Vignette nach der Abholung und vor der ersten Fahrt auf einer Schweizer Autobahn oder Autostrasse.
- Vor der Buchung beim Vermieter klĂ€ren, ob Sie mit dem Fahrzeug in die Schweiz fahren dĂŒrfen und ob es eine Schweizer Vignette hat.
- Bei der Abholung das Kennzeichen direkt vom Schild abschreiben und das Zulassungsland notieren. Vorher ist das Kennzeichen oft nicht bekannt, und ohne Kennzeichen gibt es keine E-Vignette.
- Die E-Vignette auf genau dieses Kennzeichen registrieren lassen, zum Beispiel ĂŒber uns. Sie erhalten nach der Zahlung zwei E-Mails, die BestellbestĂ€tigung und die RegistrierungsbestĂ€tigung.
- Erst danach auf die Autobahn: Das Kennzeichen muss registriert sein, bevor Sie in der Abgabeperiode zum ersten Mal eine Autobahn oder Autostrasse benĂŒtzen (Art. 7a Abs. 1 NSAG). Bei einer Bestellung ĂŒber uns heisst das: nach der RegistrierungsbestĂ€tigung.
Die E-Vignette bleibt nach der RĂŒckgabe beim Kennzeichen des Mietwagens. Eine RĂŒckerstattung gibt es nicht.
Worauf achte ich bei der Ăbergabe?
Kennzeichen, Vignette, Fahrzeugart, AnhĂ€nger und GrenzĂŒbertritt: KlĂ€ren Sie diese Punkte am besten gleich bei der Abholung.
- Kennzeichen: Zeichen fĂŒr Zeichen notieren, dazu das Zulassungsland. Bindestriche und Leerzeichen spielen bei der E-Vignette keine Rolle.
- Vignette vorhanden? Klebevignette an der Frontscheibe suchen oder den Vermieter nach einer E-Vignette fragen, jeweils mit dem Jahr.
- Fahrzeugart und Gewicht: Wohnmobile bis 3,5 t brauchen die Vignette, ĂŒber 3,5 t zahlen sie stattdessen die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA). Details unter Vignette fĂŒrs Wohnmobil.
- AnhÀnger: Ein AnhÀnger oder Wohnwagen bis 3,5 t braucht eine eigene Vignette, siehe AnhÀnger und Wohnwagen.
- GrenzĂŒbertritt: Beim Vermieter klĂ€ren, ob die Fahrt in die Schweiz erlaubt ist.
Was tun, wenn ich das Kennzeichen falsch eingegeben habe?
Ein Eingabefehler lÀsst sich einmalig korrigieren, bei auslÀndischen Kennzeichen aber nur innerhalb von 24 Stunden nach der Registrierung im elektronischen Vignettensystem.
FĂŒr Mietwagen mit auslĂ€ndischem Kennzeichen gilt deshalb die 24-Stunden-Frist. Haben Sie bei uns bestellt, melden Sie sich umgehend beim Support. Alle FĂ€lle, vom Tippfehler bis zum neuen Schild, erklĂ€rt die Seite Kennzeichen falsch eingegeben oder geĂ€ndert.
HĂ€ufige Fragen
Muss der Vermieter in der Schweiz die Vignette mitliefern?
Eine amtliche Regel, nach der Vermieter die Vignette mitliefern mĂŒssen, nennt das BAZG nicht. In der Praxis haben in der Schweiz zugelassene Mietwagen die Vignette in der Regel bereits. Lassen Sie es sich bei der Ăbergabe bestĂ€tigen.
Kann ich die E-Vignette schon vor der Reise kaufen?
Nur wenn Sie das Kennzeichen des Mietwagens kennen. Die E-Vignette ist an das Kennzeichen gebunden, und das steht beim Mietwagen oft erst bei der Abholung fest.
Bekomme ich Geld zurĂŒck, wenn ich den Mietwagen zurĂŒckgebe?
Nein. Die E-Vignette bleibt beim Kennzeichen des Mietwagens. Eine RĂŒckerstattung gibt es nur in AusnahmefĂ€llen, etwa bei einem nachgewiesenen Doppelkauf oder bei Vignetten, die irrtĂŒmlich fĂŒr nicht pflichtige Fahrzeuge gekauft wurden.
Was kostet es, ohne Vignette kontrolliert zu werden?
Die Busse betrÀgt CHF 200. ZusÀtzlich muss die Vignette gekauft oder das Kennzeichen registriert werden. Kontrolliert wird stichprobenweise, im Inland durch die Kantonspolizei, an der Grenze und im Grenzraum durch das BAZG.
Brauche ich fĂŒr ein Mietmotorrad eine Vignette?
Ja, MotorrÀder sind vignettenpflichtig. Motorrad-Bestellungen nehmen wir derzeit nicht an.
