Fahren ohne Vignette: Welche Strassen sind erlaubt?

Ohne Vignette dürfen Sie in der Schweiz alle Strassen benützen, nur nicht Autobahnen und Autostrassen (Nationalstrassen 1. und 2. Klasse). Diese erkennen Sie an den grünen Wegweisern. Wer sie ohne gültige Vignette befährt, zahlt CHF 200 Busse und muss die Vignette sofort kaufen.

Darf ich in der Schweiz ohne Vignette fahren?

Karte der vignettenpflichtigen Nationalstrassen in der Schweiz

Ja, auf Hauptstrassen, Nebenstrassen und allen übrigen Strassen ausserhalb des Autobahnnetzes. Vignettenpflichtig sind nur Autobahnen und Autostrassen.

Die Abgabe gilt für die Nationalstrassen 1. und 2. Klasse (Art. 2 NSAG). Nationalstrassen 3. Klasse und alle übrigen Strassen sind nicht vignettenpflichtig.

Welche Abschnitte genau dazugehören, zeigt die interaktive Karte der abgabepflichtigen Nationalstrassen, die das BAZG auf seiner Website verlinkt.

Woran erkenne ich Autobahnen und Autostrassen?

An den grünen Wegweisern: Weisse Schrift auf grünem Grund führt zu Autobahnen oder Autostrassen. Blaue Wegweiser stehen für Hauptstrassen, weisse für Nebenstrassen.

So legt es die Signalisationsverordnung fest (Art. 51 SSV). Die Signale „Autobahn“ und „Autostrasse“ stehen am Beginn der Einfahrtsrampe (Art. 85 SSV). Ohne Vignette sollten Sie spätestens dort nicht auffahren.

Prüfen Sie, ob Ihr Navi mit der Einstellung „Autobahnen vermeiden“ auch Autostrassen meidet, und achten Sie zusätzlich auf die grünen Wegweiser und das Signal an der Einfahrt.

Wo darf ich ohne Vignette auf die Autobahn?

Nur an drei Autobahn-Zollstellen: Basel-St. Louis, Rheinfelden und Kreuzlingen. Dort ist die Strecke zwischen Grenze und erster Ausfahrt vignettenfrei, wenn Sie die Autobahn an dieser Ausfahrt verlassen.

An allen anderen Autobahn-Grenzübergängen gilt die Pflicht ab der Grenze. Bis zur ersten Ausfahrt ohne Vignette zu fahren, ist dort nicht erlaubt.

Vignettenfreie Grenzstrecken
ZollstelleNachbarlandOhne Vignette erlaubt
Basel-St. Louis (Autobahn)FrankreichGrenze bis zur ersten Ausfahrt
Rheinfelden (Autobahn)DeutschlandGrenze bis zur ersten Ausfahrt
Kreuzlingen (Autobahn)DeutschlandGrenze bis zur ersten Ausfahrt

Gilt auch in umgekehrter Richtung, also von der letzten Einfahrt bis zur Grenze (Richtlinie R 15-01 Ziff. 3.1).

Brauche ich die Vignette auch für eine kurze Durchfahrt?

Ja. Jede Fahrt auf einer Autobahn oder Autostrasse ist vignettenpflichtig, unabhängig von Strecke und Dauer. Eine Kurzzeitvignette für den Transit gibt es nicht.

Die Klebevignette muss aufgeklebt oder das Kennzeichen registriert sein, bevor Sie erstmals in der Abgabeperiode eine Autobahn oder Autostrasse benützen (Art. 7 Abs. 2 und Art. 7a Abs. 1 NSAG). Das gilt auch für ein einzelnes Teilstück auf dem Weg ins Nachbarland.

Wer nur einmal durch die Schweiz fährt, braucht ebenfalls die Jahresvignette. Warum es keine kürzere gibt, erklärt der Ratgeber Kurzzeitvignette. Ohne Vignette bleibt nur eine Route über Haupt- und Nebenstrassen.

Was passiert, wenn ich ohne Vignette kontrolliert werde?

Sie zahlen eine Busse von CHF 200 und müssen sofort eine Vignette kaufen oder das Kennzeichen registrieren. Haben bei einem Gespann weder Zugfahrzeug noch Anhänger eine Vignette, wird die Busse zweimal erhoben.

Die Busse ist fest (Art. 14 Abs. 1 NSAG). Bei einem Gespann ohne Vignetten sind es CHF 400 Busse, dazu müssen die fehlenden Vignetten gekauft werden. Wie viele Vignetten ein Gespann braucht, erklärt der Ratgeber Anhänger und Wohnwagen.

Kontrolliert wird stichprobenweise, im Inland durch die Kantonspolizei, an der Grenze und im Grenzraum durch das BAZG. Wer keinen Wohnsitz in der Schweiz hat und die Abgabepflicht bestreitet oder nicht sofort bezahlt, muss den Betrag hinterlegen oder Sicherheit leisten (Art. 12 NSAG).

Brauche ich für Liechtenstein eine Vignette?

Für Liechtenstein selbst nicht: Dort gibt es keine Autobahn und keine vignettenpflichtigen Strassen. Wer über Schweizer Autobahnen anreist, zum Beispiel über die A13, braucht aber die Schweizer Vignette.

Massgebend ist allein, ob Sie auf dem Weg eine Schweizer Autobahn oder Autostrasse benützen. Wer ausschliesslich über Haupt- und Nebenstrassen nach Liechtenstein fährt, braucht keine Vignette.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Vignette, wenn ich nur auf Hauptstrassen fahre?

Nein. Hauptstrassen und Nebenstrassen sind nicht vignettenpflichtig. Sie erkennen Hauptstrassen an den blauen Wegweisern.

Darf ich bis zur ersten Ausfahrt ohne Vignette fahren?

Nur an den Zollstellen Basel-St. Louis, Rheinfelden und Kreuzlingen (jeweils Autobahn) und nur, wenn Sie an der ersten Ausfahrt abfahren. An allen anderen Autobahn-Grenzübergängen nicht.

Wie hoch ist die Busse ohne Vignette?

CHF 200, zusätzlich muss die Vignette gekauft werden. Haben bei einem Gespann beide Fahrzeuge keine Vignette, wird die Busse zweimal erhoben.

Reicht es, die Vignette nach einer Kontrolle zu kaufen?

Nein. Die Vignette muss vor der ersten Fahrt auf einer Autobahn oder Autostrasse gelten. Wer erst bei der Kontrolle kauft, zahlt trotzdem die Busse.

Wo sehe ich, welche Strassen vignettenpflichtig sind?

In der interaktiven Karte der abgabepflichtigen Nationalstrassen, die das BAZG verlinkt. Unterwegs helfen die grünen Wegweiser.