Ist meine E-Vignette gültig? So prüfen Sie es

Im Via-Portal des BAZG gibt es die Abfrage „Gültigkeit prüfen“: Sie geben Zulassungsland und Kennzeichen ein. Ein Ergebnis liefert sie nur für E-Vignetten, die als „öffentlich einsehbar“ registriert sind. Unabhängig davon ist Ihre Registrierungsbestätigung per E-Mail Ihr eigener Nachweis.

Wie funktioniert die Abfrage „Gültigkeit prüfen“?

Sie wählen im Via-Portal des BAZG das Zulassungsland und geben das Kennzeichen ein. Die Abfrage zeigt, ob für dieses Kennzeichen eine gültige E-Vignette besteht, sofern sie als „öffentlich einsehbar“ registriert ist.

Grundlage ist Art. 7b NSAG: Wer das Kennzeichen registriert, kann einwilligen, dass öffentlich abrufbar ist, dass die Abgabe entrichtet wurde. Die Abfrage greift nur auf E-Vignetten mit dieser Einwilligung zu. Findet sie nichts, heisst das also nicht zwingend, dass keine E-Vignette besteht.

Nützlich ist die Abfrage laut BAZG zum Beispiel bei einem Leihfahrzeug oder wenn Sie ein Auto mit anderen teilen. Alle Beteiligten sehen dann, ob für das Kennzeichen schon eine E-Vignette besteht. Einen doppelten Kauf verhindert das System technisch nicht.

Wie wird meine E-Vignette „öffentlich einsehbar“?

Die Option lässt sich im Ticket der E-Vignette auch nachträglich ein- und wieder ausschalten. Haben Sie über uns bestellt, liegt dieses Ticket bei uns: Schreiben Sie unserem Support, wenn die Abfrage Ihre E-Vignette anzeigen soll.

Im Via-Portal heisst die Funktion „Öffentliche Sichtbarkeit ändern“. Sie steht im Ticket, das bei der Registrierung entsteht. Nennen Sie uns dafür Ihre Bestellnummer und das Kennzeichen.

Öffentlich abrufbar ist danach nur, dass für das Kennzeichen die Abgabe entrichtet ist (Art. 7b NSAG).

Welchen Nachweis habe ich ohne die öffentliche Abfrage?

Ihre Registrierungsbestätigung per E-Mail. Sie bestätigt, dass wir Ihr Kennzeichen im elektronischen Vignettensystem registriert haben.

Mitführen müssen Sie weder die E-Mail noch einen Ausdruck: Bei einer Kontrolle wird der Eintrag des Kennzeichens im System des BAZG geprüft. Bewahren Sie die E-Mail trotzdem auf, etwa für Rückfragen oder falls ein Tippfehler korrigiert werden muss.

Haben Sie nur die Bestellbestätigung erhalten, ist die Registrierung noch nicht abgeschlossen. Fahren Sie dann noch nicht auf Autobahnen und Autostrassen. Sehen Sie im Spam-Ordner nach, und melden Sie sich beim Support, wenn die Registrierungsbestätigung fehlt.

Können BAZG oder Polizei mir sagen, ob mein Kennzeichen registriert ist?

Nein. Ob für ein Kennzeichen eine E-Vignette gelöst wurde, prüfen BAZG und Polizei nur im Rahmen einer Kontrolle auf der Strasse. Ausserhalb davon erteilen sie dazu keine Auskunft.

Ihnen bleiben deshalb zwei Wege: die Abfrage im Via-Portal, wenn die E-Vignette dafür freigeschaltet ist, und Ihre Registrierungsbestätigung. Bei Bestellungen über uns gibt Ihnen auch unser Support Auskunft zu Ihrer Registrierung.

Was sollte ich vor der Abfahrt prüfen?

Ob Kennzeichen, Zulassungsland und Zeitraum Ihrer Bestellung zu Fahrzeug und Reise passen. Die E-Vignette gilt nur für genau das registrierte Kennzeichen.

  • Kennzeichen: Zeichen für Zeichen mit dem Schild vergleichen, besonders O und 0 sowie I und 1. Bindestriche und Leerzeichen spielen keine Rolle.
  • Zulassungsland: Es muss das Land sein, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
  • Vignettenjahr: Die Vignette 2026 gilt bis 31.01.2027, die Vignette 2027 vom 01.12.2026 bis 31.01.2028. Dauert Ihre Reise über den 31. Januar hinaus, brauchen Sie die Vignette des neuen Jahres. Details im Ratgeber Gültigkeit der Vignette.
  • Startdatum: Fahren Sie erst ab dem gewählten Startdatum und erst nach der Registrierungsbestätigung auf Autobahnen und Autostrassen.
  • Anhänger: Ein Anhänger oder Wohnwagen bis 3,5 t braucht eine eigene Vignette auf sein eigenes Kennzeichen.

Was tue ich, wenn ich einen Fehler entdecke?

Melden Sie sich umgehend bei unserem Support. Ein falsch eingegebenes Kennzeichen lässt sich nur einmal korrigieren, bei ausländischen Kennzeichen nur innerhalb von 24 Stunden nach der Registrierung.

Nennen Sie Ihre Bestellnummer, das eingegebene und das richtige Kennzeichen. Solange ein falsches Kennzeichen registriert ist, gilt die E-Vignette nicht für Ihr Fahrzeug.

Was bei einem neuen Kontrollschild oder einem Fahrzeugwechsel gilt, erklärt der Ratgeber Kennzeichen ändern oder korrigieren.

Häufige Fragen

Warum findet die Abfrage meine E-Vignette nicht?

Die Abfrage greift nur auf E-Vignetten zu, die als „öffentlich einsehbar“ registriert sind. Ist die Option ausgeschaltet, findet sie die E-Vignette nicht, auch wenn sie gilt. Prüfen Sie ausserdem, ob Zulassungsland und Kennzeichen stimmen.

Muss ich die Registrierungsbestätigung ausdrucken?

Nein. Kontrolliert wird der Eintrag des Kennzeichens im System des BAZG, ein Beleg muss nicht mitgeführt werden.

Was sehen andere, wenn meine E-Vignette öffentlich einsehbar ist?

Die Abfrage zeigt nur, ob für das Kennzeichen eine gültige E-Vignette besteht. Öffentlich abrufbar ist nach Art. 7b NSAG allein, dass die Abgabe entrichtet wurde.

Kann ich prüfen, ob mein Mietwagen schon eine E-Vignette hat?

Über die Abfrage im Via-Portal nur, wenn die E-Vignette als „öffentlich einsehbar“ registriert ist. Sonst hilft die Auskunft des Vermieters. Mehr dazu im Ratgeber Vignette beim Mietwagen.