Elektroauto und Hybrid: Brauchen sie eine Vignette?
Ja. Elektroautos, Plug-in-Hybride und andere Hybride bis 3,5 t Gesamtgewicht brauchen auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen eine Vignette wie jedes andere Motorfahrzeug. Das Gesetz unterscheidet nicht nach Antrieb, und eine Ausnahme für Elektrofahrzeuge gibt es nicht.
Welche Elektro- und Hybridfahrzeuge brauchen eine Vignette?
Alle Motorfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht, die Autobahnen oder Autostrassen benützen, ob elektrisch, hybrid oder mit Verbrennungsmotor. Unterschiede gibt es erst über 3,5 t und bei Fahrzeugen, die gar nicht auf die Autobahn dürfen.
Die Abgabe gilt für Motorfahrzeuge und Anhänger, die im In- oder Ausland immatrikuliert sind und Autobahnen oder Autostrassen benützen (Art. 3 NSAG). Wie ein Fahrzeug angetrieben wird, spielt dafür keine Rolle. Die Ausnahmen zählt Art. 4 NSAG auf, etwa Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr oder Motorradanhänger; Elektro- und Hybridfahrzeuge sind nicht darunter.
Es gelten also dieselben Regeln wie für Verbrenner: Die Vignette gilt gleich lang, und wer ohne gültige Vignette fährt, zahlt ebenfalls eine Busse von CHF 200 (Art. 14 Abs. 1 NSAG). Als E-Vignette wird die Vignette auf das Kennzeichen registriert, wie bei jedem anderen Fahrzeug, siehe So funktioniert die E-Vignette.
| Fahrzeug | Vignette nötig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Elektroauto bis 3,5 t | Ja | Wie jeder Personenwagen |
| Plug-in-Hybrid oder Vollhybrid bis 3,5 t | Ja | Wie jeder Personenwagen |
| Brennstoffzellenauto (Wasserstoff) bis 3,5 t | Ja | Wie jeder Personenwagen |
| Elektro-Lieferwagen oder -Wohnmobil bis 3,5 t | Ja | Massgebend ist das Gesamtgewicht im Fahrzeugausweis |
| Elektro-Transporter oder -Wohnmobil über 3,5 t | Beim BAZG klären | Von der Schwerverkehrsabgabe derzeit befreit |
| Hybrid-Transporter oder -Wohnmobil über 3,5 t | Nein | Schwerverkehrsabgabe statt Vignette |
| Elektro-Motorrad, auf Autobahnen zugelassen | Ja | Motorrad-Bestellungen nehmen wir derzeit nicht an |
| Elektro-Roller mit höchstens 4 kW | Nein | Auf Autobahnen und Autostrassen nicht zugelassen |
| E-Bike | Nein | Auf Autobahnen und Autostrassen nicht zugelassen |
Nach Art. 3 und 4 NSAG, Art. 2 Abs. 1 Bst. k SVAV, Art. 35 VRV und den BAZG-Richtlinien R 15-01 und R 15-02.
Brauchen Plug-in-Hybride eine Vignette?
Ja. Plug-in-Hybride bis 3,5 t sind vignettenpflichtig wie jeder Personenwagen, egal ob Sie gerade elektrisch oder mit dem Verbrennungsmotor fahren.
Der Antrieb macht erst bei Fahrzeugen über 3,5 t einen Unterschied, und zwar bei der Schwerverkehrsabgabe: Von ihr befreit sind nur batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge. Hybridfahrzeuge zahlen die volle Abgabe (BAZG-Richtlinie R 15-02).
Welches Gewicht zählt bei schweren Elektroautos und E-Lieferwagen?
Massgebend ist das im Fahrzeugausweis eingetragene Gesamtgewicht, nicht das Leergewicht. Liegt es bei höchstens 3,5 t, brauchen Sie die Vignette.
So legt es die BAZG-Richtlinie R 15-01 fest (Ziff. 3.3.1). In der Zulassungsbescheinigung aus EU-Ländern entspricht das Gesamtgewicht Feld F.2; wie Sie F.1 und F.2 unterscheiden, erklärt der Ratgeber Vignette fürs Wohnmobil. Prüfen Sie den Eintrag vor allem bei Lieferwagen und Wohnmobilen, deren Gesamtgewicht nahe bei 3,5 t liegt.
Was gilt für Elektrofahrzeuge über 3,5 t?
Über 3,5 t gelten grundsätzlich die Regeln der Schwerverkehrsabgabe. Rein elektrische Fahrzeuge sind von dieser Abgabe derzeit befreit, Hybridfahrzeuge nicht. Ob ein befreites Elektrofahrzeug eine Vignette braucht, klären Sie vor der Fahrt beim BAZG.
Fahrzeuge, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, brauchen keine Vignette (Art. 3 Abs. 2 NSAG). Güterfahrzeuge zahlen die leistungsabhängige Abgabe (LSVA), Wohnmobile und andere Personentransportfahrzeuge die pauschale Abgabe (PSVA). Wie die PSVA funktioniert, die anders als die Vignette auf allen Strassen gilt, steht im Ratgeber PSVA für Wohnmobile.
Motorfahrzeuge mit elektrischem Antrieb sind von der Schwerverkehrsabgabe befreit (Art. 2 Abs. 1 Bst. k SVAV). Als solche gelten nur batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Laut BAZG gilt die Befreiung voraussichtlich bis Ende 2028.
Ob ein so befreites Elektrofahrzeug über 3,5 t auf Autobahnen eine Vignette braucht, dazu machen das NSAG und die BAZG-Richtlinien keine ausdrückliche Angabe. Fragen Sie vor der Reise bei der Auskunftszentrale des BAZG nach, Montag bis Freitag unter +41 58 467 15 15.
Was gilt für E-Motorräder und E-Bikes?
Elektrische Motorräder, die auf die Autobahn dürfen, brauchen eine Vignette wie jedes Motorrad. E-Bikes dürfen gar nicht auf Autobahnen und Autostrassen und brauchen deshalb keine.
Auf Autobahnen und Autostrassen sind nur Motorfahrzeuge zugelassen, die mindestens 80 km/h erreichen können und dürfen. Motorräder mit einer Motorleistung von höchstens 4 kW dürfen sie nicht benützen (Art. 35 VRV). Motorräder brauchen eine Vignette. Wir nehmen Motorrad-Bestellungen derzeit nicht an.
E-Bikes unterstützen beim Treten höchstens bis 25 km/h (langsame E-Bikes) oder bis 45 km/h (schnelle E-Bikes). Schnelle E-Bikes gelten als Motorfahrrad; Zweiräder mit mehr als 1000 Watt Motorleistung oder mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit gehören in die Kategorie Motorrad (ch.ch). Die jährliche E-Bike-Vignette, die schnelle E-Bikes brauchen, ist nicht die Autobahnvignette.
Was gilt bei gemieteten Elektroautos und im Auto-Abo?
Dasselbe wie bei jedem Mietwagen: Fragen Sie den Anbieter, ob das Fahrzeug eine Vignette hat. Eine E-Vignette gehört zum Kennzeichen, nicht zum Fahrzeug.
Tauscht der Anbieter das Fahrzeug während der Laufzeit aus, zählt das Kennzeichen: Bleibt es gleich, gilt die E-Vignette weiter. Bei neuem Fahrzeug und neuem Kennzeichen lässt sie sich nicht übertragen. Worauf Sie bei der Übergabe achten, steht im Ratgeber Vignette beim Mietwagen.
Häufige Fragen
Bekommen Elektroautos in der Schweiz eine Vergünstigung bei der Vignette?
Nein. Das Nationalstrassenabgabegesetz sieht für Elektrofahrzeuge weder eine Ausnahme noch eine Vergünstigung vor.
Muss ich bei der Bestellung angeben, dass mein Auto elektrisch fährt?
Nein. Für die Registrierung zählen Fahrzeugart, Zulassungsland und Kennzeichen. Den Antrieb fragt unser Formular nicht ab.
Gilt meine E-Vignette weiter, wenn ich vom Verbrenner auf ein Elektroauto umsteige?
Ja, wenn Sie das Kennzeichen behalten. Die E-Vignette ist an das Kennzeichen gebunden und gilt dann automatisch für das neue Fahrzeug.
Brauche ich für mein schnelles E-Bike die Autobahnvignette?
Nein. Schnelle E-Bikes gelten als Motorfahrrad und dürfen nicht auf Autobahnen und Autostrassen. Die jährliche E-Bike-Vignette ist eine andere Vignette als die Autobahnvignette.
