Wie funktioniert die E-Vignette für die Schweiz?

Die E-Vignette ist kein Aufkleber, sondern die Registrierung Ihres Kennzeichens im Informationssystem des BAZG. Bei einer Kontrolle wird dieser Eintrag geprüft, einen Beleg müssen Sie nicht mitführen. Bei uns bestellen Sie sie mit Fahrzeugart, Zulassungsland, Kennzeichen und Startdatum und fahren los, sobald die Registrierungsbestätigung per E-Mail da ist.

Was ist die E-Vignette genau?

Die elektronische Form der Schweizer Autobahnvignette. Statt einen Aufkleber an die Scheibe zu kleben, wird das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs im Informationssystem des BAZG registriert (Art. 6a NSAG).

Die E-Vignette gibt es seit dem 01.08.2023, parallel zur Klebevignette. Beide gelten gleich lang, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres (Art. 8 Abs. 2 NSAG). Welche Vignette Ihre Reisedaten abdeckt, zeigt der Ratgeber Gültigkeit der Vignette.

Sie bekommen nichts per Post und müssen nichts ins Fahrzeug legen. Die E-Vignette gilt ab der Registrierung, nicht erst nach einem Postversand; bei uns ab dem Startdatum, das Sie wählen. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht.

Wer braucht eine E-Vignette?

Wer mit einem Motorfahrzeug oder Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht eine Schweizer Autobahn oder Autostrasse benützt, braucht eine Vignette. Das gilt für Fahrzeuge aus dem Ausland genauso wie für Schweizer Fahrzeuge (Art. 3 NSAG).

Vignettenpflichtig sind nur Autobahnen und Autostrassen, erkennbar an den grünen Wegweisern. Welche Strecken Sie ohne Vignette fahren dürfen, erklärt der Ratgeber Fahren ohne Vignette.

  • Personenwagen, Lieferwagen und Wohnmobile bis 3,5 t: je eine Vignette. Wohnmobile über 3,5 t zahlen stattdessen die pauschale Schwerverkehrsabgabe, siehe Vignette fürs Wohnmobil.
  • Anhänger und Wohnwagen bis 3,5 t: eine eigene Vignette auf das Kennzeichen des Anhängers, zusätzlich zum Zugfahrzeug. Details unter Anhänger und Wohnwagen.
  • Elektroautos und Hybride: dieselbe Pflicht wie bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, siehe Elektroauto und Vignette.
  • Motorräder: Motorräder brauchen eine Vignette. Wir nehmen Motorrad-Bestellungen derzeit nicht an.

Wie bestelle ich die E-Vignette bei schweiz-vignette.ch?

Im Bestellformular geben Sie Fahrzeugart, Zulassungsland, Kennzeichen und Startdatum ein und bezahlen über PayPal. Auf Autobahnen und Autostrassen fahren Sie erst, wenn die Registrierungsbestätigung per E-Mail da ist.

  1. Fahrzeugart wählen: „PKW / Wohnmobil“ (bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) oder „Anhänger / Wohnwagen“.
  2. Zulassungsland auswählen und das Kennzeichen so eingeben, wie es auf dem Schild steht.
  3. Startdatum wählen: heute, morgen oder ein späteres Datum. Das Formular zeigt dazu an, bis wann die Vignette gilt.
  4. In der Kasse E-Mail-Adresse und Rechnungsangaben eintragen und in der Bestellübersicht Kennzeichen und Zeitraum prüfen.
  5. Über PayPal bezahlen, mit PayPal-Konto oder per Kreditkarte ohne PayPal-Konto.
  6. Erste E-Mail: die Bestellbestätigung. Danach registrieren wir Ihr Kennzeichen im elektronischen Vignettensystem.
  7. Zweite E-Mail: die Registrierungsbestätigung. Erst jetzt dürfen Sie mit diesem Kennzeichen auf Autobahnen und Autostrassen fahren.

Die Bestellbestätigung allein reicht nicht zum Losfahren. Kommt keine Registrierungsbestätigung an, sehen Sie im Spam-Ordner nach und melden Sie sich bei unserem Support.

Wie gebe ich das Kennzeichen richtig ein?

Zeichen für Zeichen wie auf dem Schild und mit dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Bindestriche und Leerzeichen spielen keine Rolle.

Ein Eingabefehler lässt sich nur einmal korrigieren, bei ausländischen Kennzeichen nur innerhalb von 24 Stunden nach der Registrierung. Haben Sie über uns bestellt, melden Sie sich dafür umgehend beim Support. Alle Fälle vom Tippfehler bis zum neuen Schild erklärt der Ratgeber Kennzeichen ändern oder korrigieren.

  • Zulassungsland: Massgebend ist das Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
  • Verwechslungen: Leicht verwechselt werden O und 0 oder I und 1. Vergleichen Sie die Eingabe mit dem Schild oder dem Fahrzeugausweis.
  • Bindestriche und Leerzeichen: Falsch gesetzte Bindestriche oder Leerzeichen sind laut BAZG irrelevant und erfordern keine Korrektur.
  • Anderes Format: Passt Ihr Kennzeichen nicht in die vorgegebenen Felder, wählen Sie im Formular „Anderes Kennzeichenformat verwenden“ und geben es vollständig ein.
  • Anhänger: Für den Anhänger registrieren Sie dessen eigenes Kennzeichen, nicht das des Zugfahrzeugs.

Wie wird die E-Vignette kontrolliert?

Kontrolliert wird das Kennzeichen: Polizei oder BAZG prüfen, ob es im Informationssystem des BAZG registriert ist. Einen Beleg müssen Sie nicht mitführen.

Im Landesinnern kontrollieren die Kantone, an der Grenze und im Grenzraum das BAZG (Art. 11 NSAG). Ergibt die Kontrolle, dass das Kennzeichen registriert ist, werden die dabei erhobenen Daten unmittelbar vernichtet (Art. 12f Abs. 2 NSAG).

Ist das Kennzeichen nicht registriert, kostet das eine Busse von CHF 200, und die Vignette muss zusätzlich gekauft werden (Art. 14 Abs. 1 NSAG). Wie Sie selbst nachsehen, ob Ihre E-Vignette gilt, erklärt der Ratgeber E-Vignette prüfen.

Was unterscheidet die E-Vignette von der Klebevignette?

Pflicht und Gültigkeit sind gleich. Die E-Vignette ist an das Kennzeichen gebunden, die Klebevignette an das Fahrzeug, auf das sie geklebt ist.

  • Fahrzeugwechsel: Bleibt das Kennzeichen gleich, gilt die E-Vignette automatisch für das neue Fahrzeug. Die Klebevignette darf nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden (Art. 7 Abs. 3 NSAG).
  • Neues Kennzeichen: Die E-Vignette lässt sich nur übertragen, wenn Fahrzeug und Halter gleich bleiben. Die Klebevignette betrifft ein neues Kennzeichen nicht.
  • Wechselschilder: Mit einem Schweizer Wechselschild reicht eine E-Vignette für alle Fahrzeuge, die damit ordnungsgemäss immatrikuliert sind (Art. 7a Abs. 2 NSAG). Klebevignetten braucht es je Fahrzeug.
  • Neue Frontscheibe: Die E-Vignette ist davon nicht betroffen. Für eine Klebevignette braucht es nach dem Scheibentausch eine neue (BAZG-Richtlinie R 15-01, Ziff. 7.4).

Häufige Fragen

Kann ich die E-Vignette für jemand anderen bestellen?

Ja. Laut BAZG ist es nicht erheblich, wer die E-Vignette kauft. Entscheidend ist, dass Zulassungsland und Kennzeichen des Fahrzeugs stimmen.

Gilt die E-Vignette auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen?

Ja. Die Abgabe gilt für Fahrzeuge, die im In- oder Ausland immatrikuliert sind (Art. 3 NSAG). Sie geben dafür Zulassungsland und Kennzeichen an. Einen Tippfehler können Sie bei ausländischen Kennzeichen nur innerhalb von 24 Stunden korrigieren lassen.

Kann ich die E-Vignette schon vor der Reise bestellen?

Ja, sobald Sie das Kennzeichen kennen. Sie wählen im Formular das Startdatum, zum Beispiel den Tag Ihrer Anreise, und sehen direkt, bis wann die Vignette gilt. Beim Mietwagen steht das Kennzeichen oft erst bei der Abholung fest, siehe Vignette beim Mietwagen.

Brauche ich für den Wohnwagen eine eigene Registrierung?

Ja. Ein Wohnwagen oder Anhänger bis 3,5 t braucht eine eigene Vignette auf sein eigenes Kennzeichen. Wählen Sie dafür im Formular die Fahrzeugart „Anhänger / Wohnwagen“.