Häufige Fragen zur Schweizer Vignette
Hier finden Sie Antworten zur Schweizer Autobahnvignette und zu unserem privaten Registrierungsservice. Grundlage sind das Nationalstrassenabgabegesetz, die dazugehörige Verordnung und die Angaben des BAZG. Ist Ihre Frage nicht dabei, schreiben Sie uns über den [Support](/support/).
Vignettenpflicht und Fahrzeuge
Brauche ich eine Vignette für die Schweiz?
Ja, wenn Sie Autobahnen oder Autostrassen benützen. Die Pflicht gilt für alle Motorfahrzeuge und Anhänger bis je 3,5 t Gesamtgewicht, egal ob sie in der Schweiz oder im Ausland immatrikuliert sind. Auf Nationalstrassen 3. Klasse und allen übrigen Strassen brauchen Sie keine Vignette. Mehr dazu: Fahren ohne Vignette.
Brauchen Motorräder eine Vignette?
Ja, Motorräder sind vignettenpflichtig. Wir nehmen Motorrad-Bestellungen derzeit nicht an. Motorradanhänger und Motorradseitenwagen brauchen keine eigene Vignette.
Brauche ich eine Vignette für Wohnwagen oder Anhänger?
Ja. Anhänger und Wohnwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht brauchen eine eigene Vignette, zusätzlich zur Vignette des Zugfahrzeugs. Fehlt die Vignette an beiden Fahrzeugen, wird die Busse zweimal erhoben. Ausgenommen sind unter anderem Motorradanhänger und starre Anhänger (Art. 4 NSAG). Mehr dazu: Vignette für Anhänger und Wohnwagen.
Brauche ich für ein Wohnmobil eine Vignette?
Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht brauchen die Vignette. Wohnmobile über 3,5 t zahlen stattdessen die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA), die auf allen Strassen gilt, nicht nur auf Autobahnen. Eine irrtümlich für ein Wohnmobil über 3,5 t gekaufte Vignette erstattet das BAZG zurück. Details: Vignette und PSVA für Wohnmobile.
Brauche ich im Mietwagen eine Vignette?
Ja, auf Autobahnen und Autostrassen auch mit dem Mietwagen. In der Schweiz zugelassene Mietwagen haben die Klebevignette in der Regel bereits, im Ausland gemietete meist nicht; fragen Sie beim Mietwagenanbieter nach. Die E-Vignette ist an das Kennzeichen gebunden, das oft erst bei der Abholung feststeht. Mehr dazu: Vignette im Mietwagen.
Strassen, Tunnel und Durchfahrt
Brauche ich die Vignette auch für eine Durchfahrt?
Ja. Schon eine einzige Fahrt auf einer Autobahn oder Autostrasse ist vignettenpflichtig, auch im Transit. Eine Vignette für wenige Tage gibt es nicht, nur die Jahresvignette. Ausgenommen sind die Strecken zwischen Grenze und erster Ausfahrt bei Basel-St. Louis, Rheinfelden und Kreuzlingen, wenn Sie dort abfahren. Mehr dazu: Gibt es eine Kurzzeitvignette?
Brauche ich eine Vignette für Liechtenstein?
Für Liechtenstein selbst nicht: Das Land hat keine Autobahn und keine vignettenpflichtigen Strassen. Wer über Schweizer Autobahnen anreist, zum Beispiel über die A13, braucht aber die Schweizer Vignette.
Sind Tunnel in der Vignette enthalten?
Der Gotthard-Strassentunnel kostet keine Zusatzgebühr, eine allgemeine Passmaut gibt es nicht. Eigene Gebühren verlangen der Tunnel am Grossen St. Bernhard und der Munt-la-Schera-Tunnel (Zufahrt Livigno). Auch der Autoverlad, etwa am Lötschberg, an der Furka oder am Vereina, wird separat bezahlt. Mehr dazu: Fahren ohne Vignette.
Gültigkeit, Kontrolle und Busse
Wie lange gilt die Vignette?
14 Monate, vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres. Die Vignette 2026 gilt bis 31.01.2027, die Vignette 2027 vom 01.12.2026 bis 31.01.2028. Sie verlängert sich nicht automatisch. Mehr dazu: Gültigkeit der Vignette 2026 und 2027.
Ab wann gibt es die Vignette 2027?
Die Vignette 2027 ist ab 01.12.2026 erhältlich und gilt bis 31.01.2028. Wer ab dem 1. Dezember kauft, nutzt also die vollen 14 Monate. Vorher ist nur die Vignette 2026 erhältlich, die am 31.01.2027 abläuft.
Muss ich die Bestätigung mitnehmen?
Nein. Kontrolliert wird der Eintrag Ihres Kennzeichens im System des BAZG, Sie müssen weder einen Aufkleber noch einen Beleg mitführen. Heben Sie die E-Mails trotzdem auf, etwa für Rückfragen.
Was kostet das Fahren ohne Vignette?
Die Busse beträgt fest CHF 200 (Art. 14 NSAG), zusätzlich müssen Sie sofort die Vignette kaufen. Bei einem Gespann ohne Vignette an beiden Fahrzeugen wird die Busse zweimal fällig. Kontrolliert wird stichprobenweise durch die Kantonspolizei und das BAZG. Wer keinen Wohnsitz in der Schweiz hat und die Busse bestreitet oder nicht bezahlt, muss den Betrag hinterlegen oder Sicherheit leisten.
E-Vignette und Kennzeichen
Was ist der Unterschied zwischen E-Vignette und Klebevignette?
Beide gelten gleich lang. Die Klebevignette klebt an der Windschutzscheibe und gilt nur für dieses Fahrzeug. Die E-Vignette ist an das Kontrollschild gebunden und gilt auch nach einem Fahrzeugwechsel weiter, solange das Kennzeichen gleich bleibt.
Ist ein Kennzeichenwechsel möglich?
Ja, aber nur, wenn Fahrzeug und Halter gleich bleiben, etwa nach einem Umzug oder bei Verlust der Schilder. Dafür braucht es einen Antrag mit altem und neuem Fahrzeugausweis; die E-Vignette gilt für das neue Kennzeichen erst, wenn das BAZG den Wechsel bestätigt hat. Rechtsgrundlage ist Art. 5 NSAV. Bei Firmengründung oder Firmenübernahme ist kein Wechsel möglich, bei neuem Fahrzeug mit neuem Kennzeichen keine Übertragung. Mehr dazu: Kennzeichen ändern.
Was tun bei einem Tippfehler im Kennzeichen?
Kontaktieren Sie sofort unseren Support und nennen Sie Ihre Bestellnummer. Ein Eingabefehler lässt sich nur einmal korrigieren, bei ausländischen Kennzeichen nur innerhalb von 24 Stunden nach der Registrierung im elektronischen Vignettensystem. Bindestriche und Leerzeichen spielen keine Rolle.
Gilt eine E-Vignette für Wechselkennzeichen?
Bei Schweizer Wechselschildern gilt eine E-Vignette pro Schild für alle Fahrzeuge, die ordnungsgemäss mit diesem Schild immatrikuliert sind (Art. 7a Abs. 2 NSAG). Deutsche Wechselkennzeichen ergeben zwei unterschiedliche vollständige Kennzeichen; ob eine E-Vignette für beide reicht, ist nicht bestätigt. Klären Sie das vor der Bestellung beim BAZG.
Bestellung und Bezahlung
Wie kann ich bezahlen?
Sie bezahlen über PayPal, entweder mit Ihrem PayPal-Konto oder per Kreditkarte ohne PayPal-Konto.
Kann ich in Euro bezahlen?
Ja. In der Kasse wählen Sie Franken oder Euro.
Bekomme ich die Vignette per Post?
Nein. Die E-Vignette ist kein Aufkleber, sondern ein Eintrag Ihres Kennzeichens im System des BAZG. Sie gilt ab der Registrierung, nicht erst nach einem Postversand. Die Bestätigungen erhalten Sie per E-Mail.
Wie lange dauert die Registrierung?
Die Registrierung läuft automatisch direkt nach Ihrer Zahlung. Sie erhalten zwei E-Mails: zuerst die Bestellbestätigung, unmittelbar danach die Registrierungsbestätigung. Kommt die zweite nicht an, schreiben Sie uns mit Ihrer Bestellnummer an [email protected].
Wann kann ich nach dem Kauf losfahren?
Sofort. Ihr Kennzeichen wird direkt nach der Zahlung automatisch registriert, die Registrierungsbestätigung kommt gleich danach per E-Mail. Haben Sie ein späteres Startdatum gewählt, gilt die Vignette ab diesem Tag. Das Kennzeichen muss registriert sein, bevor Sie zum ersten Mal eine Autobahn oder Autostrasse benützen.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich die Vignette nicht brauche?
Das BAZG erstattet die Vignettenabgabe grundsätzlich nicht zurück. Ausnahmen sind ein nachgewiesener Doppelkauf, Vignetten, die irrtümlich für ein nicht pflichtiges Fahrzeug gekauft wurden (etwa für ein Wohnmobil über 3,5 t), und bei ausländischen Fahrzeugen der Ersatz einer Klebevignette nach einem Frontscheibenbruch. Trifft einer dieser Fälle zu, melden Sie sich mit Ihrer Bestellnummer bei unserem Support.
