Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter / Geltungsbereich

Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, da sie das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“ genannt) und uns, der Himmele Verwaltungs GmbH, Weststr. 30A, 8280 Kreuzlingen (im Folgenden „schweiz-vignette“ genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Auch wenn wir diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen, finden sie keine Anwendung.

2. Objekt / Dienstleistung

Schweiz-Vignette bietet auf der Webseite schweiz-vignette.ch einen Online-Service an, bei dem der Kunde eine Vignette bei Himmele Verwaltungs GmbH. Bestellen/in Auftrag geben kann und Himmele Verwaltungs GmbH bei der zuständigen Behörde, dem zuständigen Autobahnbetreiber oder der zuständigen Verkaufsstelle (im Folgenden „zuständige Verkaufsstelle“) gegen Entgelt („Servicegebühr“) diese erwirbt eine digitale Autobahnvignette für das vom Kunden angegebene Kennzeichen ausstellt.

Bei der angebotenen Dienstleistung tritt die Himmele Verwaltungs GmbH explizit nur als Vermittler zwischen dem Dienstleistungsnutzer (Kunde) und der offiziellen Stelle des Landes für Mautangelegenheiten auf, sodass ein Vertrag zwischen dem Dienstleistungsnutzer und der offiziellen Stelle des Landes für Mautangelegenheiten zustande kommt. Für die Vermittlung erhält der Dienstleister / Vermittler eine Vermittlungsprovision (Servicegebühr), die dem Dienstleistungsnutzer in den Verbraucherinformationen zum Nachlesen bereitgestellt wird und deren Kenntnisnahme durch das Anklicken einer Opt-In-Checkbox im Bestellprozess durch den Dienstleistungsnutzer bestätigt werden muss.
Die Ausstellung von Autobahnvignetten erfolgt ausschließlich durch die zuständige Behörde im Reiseland auf Grundlage der nationalen Vorschriften, Verordnungen und Gesetze. Über die Ausstellung einer digitalen Vignette kann ausschließlich die zuständige Stelle entscheiden. Himmele Verwaltungs GmbH hat keinen Einfluss auf die Entscheidung der verantwortlichen Stelle über die Erteilung oder Nichterteilung einer digitalen Vignette.

Der Dienstleistungsnutzer erwirbt durch die Kennzeichenregistrierung eine „digitale Vignette“ oder „digitale Streckenmaut“ im offiziellen Mautshop des jeweiligen Landes und benötigt dadurch keine Klebevignette mehr.
Insoweit schuldet Himmele Verwaltungs GmbH dem Kunden lediglich die Durchführung des Antrags auf die vom Kunden beantragte digitale Vignette, nicht jedoch die Ausstellung der Vignette.

Himmele Verwaltungs GmbH selbst verkauft ausdrücklich keine Vignetten, vergibt diese nicht, betreibt keine Autobahnen und vergibt keine Straßennutzungsrechte.
Bei der Himmele Verwaltungs GmbH handelt es sich nicht um einen offiziellen Vertriebspartner der jeweiligen Mautbetreiber, sondern um einen unabhängigen Dienstleistungsanbieter.

3. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Erbringung der Dienstleistung

3.1 Die Darstellung von Dienstleistungen und Produkten auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Bestellung dar.
Durch den Auftrag der Registrierung des Kennzeichens des Dienstleistungsnutzers, äußert dieser eine Willenserklärung über das Zustandekommen eines Vertrages mit dem Dienstleister über die Registrierung der jeweiligen Kennzeichen, nicht über den Erwerb des Mautproduktes. Der Vertrag über den Erwerb des Mautproduktes wird über den Vermittler, zwischen Dienstleistungsnutzer und der offiziellen Stelle des Landes für Mautangelegenheiten, geschlossen. Zum Vertragsabschluss kommt es mit einer Versendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens des Dienstleisters an den Dienstleistungsnutzer.

3.2 Gegenstand der Dienstleistung ist unter anderem die Registrierung der Kennzeichen der Dienstleistungsnutzer in den Mautsystemen der jeweiligen Länder, die in der Regel innerhalb weniger Minuten und ohne Wartefristen erfolgt. Der Dienstleister beginnt mit der Erbringung der Dienstleistung sofort, nachdem der Dienstleistungsnutzer den Bestellprozess abschließt. Hierzu muss der Dienstleistungsnutzer, aktiv dem vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts nach §356 Absatz 4 BGB zustimmen, indem er eine Opt-In-Checkbox auf der Bestellübersichtsseite anklickt, mit der er die nachfolgende Erklärung als gelesen und akzeptiert markiert: „Ich stimme den AGB, der Widerrufsbelehrung und den Verbraucherinformationen zu. Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere.“ Eine Durchführung der Dienstleistung erfolgt lediglich mit Anklicken der, für den Verbraucher vorgesehenen, o.g. Zustimmung, dem Abschließen des Bezahlprozesses. Sollten die Zahlung oder Kennzeichenbestätigung an einem späteren Tag, als dem gewählten Startdatum des Produktes, erfolgen, erfolgt die Durchführung der Dienstleistung zum frühstmöglichen Zeitpunkt.

3.3 Die Registrierung wird dem Dienstleistungsnutzer mit dem Erhalt einer Registrierungsbestätigung bestätigt, erst dann ist die Registrierung abgeschlossen und der Dienstleistungsnutzer ist berechtigt mautpflichtige Straßen zu befahren. Die Registrierung innerhalb weniger Minuten kann dabei, aufgrund zahlreicher (äußerer) Einflussfaktoren, nicht immer garantiert werden. Im Falle des Nichterhalts der Registrierungsbestätigung verpflichtet sich der Dienstleistungsnutzer den Kundensupport zu kontaktieren. Sollte der Dienstleistungsnutzer ohne Erhalt der Registirerungsbestätigung mautpflichtige Straßen befahren und eine oder mehrere Strafen für eine gegebenenfalls unberechtigte Nutzung von mautpflichtigen Straßen erhalten, können und werden die jeweiligen Strafen vom Dienstleister nicht übernommen. Durch das Anklicken der Opt-In-Checkbox erkennt der Dienstleistungsnutzer die AGB des Dienstleisters an.

schweiz-vignette.ch wird Sie umgehend per E-Mail über den Eingang Ihrer Bestellung informieren. Diese Empfangsbestätigung stellt jedoch noch keine Annahme Ihres Vertragsangebots dar.

3.4 Sollte der Dienstleistungsnutzer als Produkt eine Jahresvignette ausgewählt haben, kann dieser optional eine automatische Verlängerung der Jahresvignette, nach Ablauf des Produktes, beantragen. Hierzu muss der Dienstleistungsnutzer eine nicht vorausgewählte Checkbox anklicken. Die zukünftigen Vignettenpreise werden nicht durch die Himmele Verwaltungs GmbH, sondern durch die offiziellen Mautbetreiber und Gesetze, bestimmt und können von den Vignettenpreisen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der automatischen Verlängerung galten, abweichen. Mit Auswahl der automatischen Verlängerung des Produktes und Bestellabschluss, stimmt der Dienstleistungsnutzer der Abbuchung des, ggf. wie oben beschriebenen veränderten, Vignettenpreises zu. Die Abbuchung des Vignettenpreises sowie die Einrichtung des neuen Mautproduktes erfolgt rechtzeitig vor Ablauf des bestellten Mautproduktes. Der Dienstleistungsnutzer erhält als Nachweise der erfolgten Verlängerung seiner Vignette per Mail eine Registrierungsbestätigung und ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, mautpflichtige Straßen zu befahren. Der Abonnementvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit bis spätestens 7 Tage vor der Abbuchung per Mausklick auf „Abo kündigen“ die automatische Verlängerung seines Mautproduktes in seiner Bestellübersicht zu storniere. Sobald die Abbuchung für die zu verlängernde Jahresvignette durch Himmele Verwaltungs GmbH erfolgt ist, ist eine Stornierung für den zu verlängernden Jahresvignettenzeitraum nicht mehr möglich.

Der Dienstleistungsnutzer hat jederzeit die Möglichkeit per Mausklick auf „Abo kündigen“ die automatische Verlängerung seines Mautproduktes in seiner Bestellübersicht zu stornieren.

3.5 Wann der Vertrag mit Himmele Verwaltungs GmbH zustande kommt, hängt von der vom Kunden gewählten Zahlungsart ab. Abhängig von der gewählten Zahlungsart leiten wir im Anschluss an die Bestellung die Zahlungstransaktion ein und leiten den Kunden ggf. direkt an den von ihm hierfür ausgewählten Zahlungsanbieter weiter, wo er nach Eingabe seiner Zahlungsdaten die Zahlungsanweisung bestätigen kann. Die Weiterleitung durch uns an eine freigegebene Sofortzahlungsart und die anschließende Zahlung des Kaufpreises bzw. Entgelts durch den Kunden stellt jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebots von Himmele Verwaltungs GmbH dar und führt somit noch nicht zum Vertragsschluss ein Vertrag.

Die Vertragsannahme erklärt Himmele Verwaltungs GmbH durch eine eindeutige Erklärung in Textform (z. B. E-Mail).

4. Widerrufsbelehrung

Gemäß §13 BGB haben Personen im Sinne dieses Gesetzes bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäftes grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über welches die Himmele Verwaltungs GmbH entsprechend der gesetzlichen Vorgabe folgend informiert:

Widerrufsbelehrung

Sie als Dienstleistungsnutzer haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Himmele Verwaltungs GmbH, Weststr. 30A, 8280 Kreuzlingen, [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Folgen des Widerrufs:

Liegt ein wirksamer Widerruf vor, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten zurückerstatten. Dies gilt nicht für die Kosten, die Ihnen zusätzlich entstanden sind, weil Sie sich für eine andere Art der Lieferung als die von Himmele Verwaltungs GmbH angebotene günstigste Standardlieferung entschieden haben. Die Erstattung durch Himmele Verwaltungs GmbH wird unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs und mittels des gleichen Zahlungsmittels, das auch Sie bei der Bezahlung verwendet haben, vorgenommen, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Es werden Ihnen in keinem Fall wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wertersatz:

Haben Sie verlangt, dass wir mit den Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Die Berechnung des Wertersatzes erfolgt unter Anwendung der Bankenmethode (jeder Monat wird mit 30 Tagen, jedes Jahr mit 360 Tagen berechnet) anteilsmäßig, bezogen auf den Preis der Dienstleistung und die vergangene Zeitspanne der Gültigkeit.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie als Verbraucher dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verlieren. Nach Rechtsprechung des Landgerichts Regensburg (Aktenzeichen: „1 HK O 1116/22“ Urteil vom 28.03.2023) ist die Dienstleistung, wie oben beschrieben, als vollständig erbracht anzusehen, sobald die Registrierung der Kennzeichen des Dienstleistungsnutzer durch den Dienstleister erfolgte und dem Dienstleistungsnutzer bestätigt wurde. Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Fall vorzeitig.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: Himmele Verwaltungs GmbH, Weststr. 30A, 8280 Kreuzlingen, CH

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (Bestellnummer*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)–

Name des Dienstleistungsnutzers

Anschrift des Dienstleistungsnutzers

Unterschrift des Dienstleistungsnutzers (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen

Im Falle einer nicht berechtigten Rückbuchung seitens des Dienstleistungsnutzers, zum Beispiel durch das Eröffnen eines Konfliktfalls beim Zahlungsanbieter, bekommt der Dienstleistungsnutzer eine Mahnung, die die folgenden Gebühren der jeweiligen Zahlungsanbieter enthält: Mollie (beinhaltet die Zahlungsanbieter Giropay, Sofortüberweisung, iDEAL, EPS, Überweisung, Klarna) 5€, Stripe (Kreditkarte) 15€, Paypal 5€.

5. Erfüllung

Der Vertrag gilt durch uns als erfüllt, sobald Himmele Verwaltungs GmbH die Ausstellung der vom Kunden gewünschten Vignette bei der zuständigen Behörde beantragt hat.

6. Preise, Fälligkeit und Zahlung

Die auf unserer Website genannten Brutto und sonstiger Preisbestandteile sind mit erfülltem Vertragsschluss aus Punkt 3.1 der AGB durch die Dienstleistungsnutzer zu entrichten sind. Bei den Preisen handelt es sich um Festpreise die sich aus den festgelegten Gebühren der Mautprodukte des BAZG und der Dienstleistungsgebühr des Dienstleisters zusammen. Eine Aufschlüsselung des Gesamtpreises wird dem Dienstleistungsnutzer in den Verbraucherinformationen, dessen Kenntnissnahme er vor Abschluss des Bestellprozesses bestätigen muss, genannt. Wählt der Kunde PayPal als Zahlungsmittel, sind wir zur Entgegennahme einer Gutschrift auf unser PayPal-Konto erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2 BGB) bereit.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Auftragserfüllung durch Himmele Verwaltungs GmbH mitzuwirken. Der Dienstleistungsnutzer versichert mit der Beanspruchung der Dienstleistung, dass er zu der Beauftragung der Dienstleistung befugt ist, insbesondere ist der Kunde verpflichtet, Himmele Verwaltungs GmbH korrekte personenbezogene Daten sowie das anzumeldende Fahrzeug anzugeben. Eine Falschangabe liegt dementsprechend in der Verantwortung des Dienstleistungsnutzers, nicht des Dienstleisters.

Kommt es durch den Dienstleistungsnutzer zu einer Falscheingabe, kann das Kennzeichen nur noch im Rahmen der, von der landesabhängigen Maut-Behörde, genannten Voraussetzungen geändert werden.

Für eine Änderung einer Jahresstreckenmaut (auch im Abonnement) oder einer Jahresvignette stellt der Dienstleister eine Produktübertragungsfunktion zur Verfügung. Nachdem das Mautprodukt erfolgreich in den Account der landesabhängigen Maut-Behörde des Dienstleistungsnutzers übertragen werden konnte, kann eine Änderung der Kennzeichen unter den Bestimmungen der landesabhängigen Maut-Behörde durchgeführt / angefragt werden. Eine Garantie für eine erfolgreiche Produktübertragung kann seitens des Dienstleisters nicht gegeben werden.

Die Himmele Verwaltungs GmbH behält sich vor, Verdachtsmomenten im Hinblick auf Betrug oder das Erschleichen von Leistungen nachzugehen und diese strafrechtlich zur Anzeige zu bringen. Ebenso behält sich die Himmele Verwaltungs GmbH vor, zivilrechtliche Maßnahmen in die Wege zu leiten, so etwa die Rückforderung eines gegebenenfalls zunächst gewährten Wertersatzes. Daneben ist die Himmele Verwaltungs GmbH berechtigt, den Kunden in diesen Fällen von der Inanspruchnahme künftiger Dienstleistungen auszuschließen.

8. Haftung

Auf Schadensersatz haften wir nur, wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt haben oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vertragspartners beruht Himmele Verwaltungs GmbH oder einer unserer Erfüllungsgehilfen. Sofern die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, der für uns bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbar war. Unsere Haftung für zugesicherte Eigenschaften, für Personenschäden und aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

9. Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Sonstiges

Himmele Verwaltungs GmbH ist nicht verpflichtet an einem Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen und ist dazu auch nicht bereit. Gesetzlich sind wir aber verpflichtet auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen:

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. (Zentrum für Schiedsgerichtsbarkeit)

Straßburger Str. 8

77694 Kehl

Internet: www.universalschlichtungsstelle.de

Informationen zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren sind wir weder verpflichtet noch bereit.

9.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Vollkaufleuten, auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks, ist der Sitz von Himmele Verwaltungs GmbH. Himmele Verwaltungs GmbH ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche auch bei den Gerichten am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

9.2 Der in Ziffer 9. Satz (9.1.) bestimmte Gerichtsstand gilt auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.3 Für das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein gelten der geschlossene Vertrag zwischen Dienstleistungsnutzer und Dienstleister sowie die verbleibenden AGB weiter. Die unwirksamen Regelungen werden dann entsprechend durch gesetzliche Regelungen ersetzt, die den ursprünglichen Regeln inhaltlich am nächsten kommen. Dieses findet zugleich Anwendung auf ggf. bestehende ungeklärte Vertragsaspekte.

Diese AGB sind gültig und wirksam ab: 25. April 2023