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Nein, die Vignette wird auf Ihr angegebenes Kennzeichen registriert und Sie können sofort los fahren, nach dem wir Ihnen die Registrierungsbestätigung per E-Mail zugeschickt haben.

Der Registrierungsvorgang beginnt automatisch sofort nach dem Sie bestellt haben und dauert im Schnitt 2 – 10 Minuten

Sobald Sie von uns die E-Mail mit der Registrierungsbestätigung erhalten haben (im Schnitt 2-10 Minuten) können Sie die Schweizer vignettenpflichtigen Strassen befahren.

JA!: Auf Autobahnen (in der Schweiz mit weiß-grüner Beschilderung) besteht die Verpflichtung zur Verwendung einer Vignette für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG). Ebenso benötigen Anhänger und Wohnwagen mit einem zGG von unter 3,5 Tonnen eine separate Vignette. Anhänger, die von Motorrädern gezogen werden, sind von der Vignettenpflicht ausgenommen. Diese Regelung gilt auch für Wohnmobile mit einem zGG von bis zu 3,5 Tonnen sowie für Motorräder.

Im Grundsatz haben beide Vignetten die gleiche Funktion. Die E-Vignette ist jedoch innerhalb von wenigen Minuten bereit, währenddessen die Physische Vignette per Post versendet werden muss. Ausserdem bietet die E-Vignette den Vorteil das keine klebrige Vignette an die Scheibe muss und die Registrierung digital abläuft – sie also auf Ihr Kennzeichen registriert wird.

In diesem Zusammenhang spielt das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Anhängers eine entscheidende Rolle. Bei Anhängern mit einem zGG von bis zu 3,5 Tonnen ist der Erwerb einer zusätzlichen Vignette erforderlich. Dies gilt gleichermaßen für Wohnwagen, deren zGG ebenfalls 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Für Anhänger und Wohnwagen mit einem zGG von mehr als 3,5 Tonnen erfolgt die Gebührenzahlung über eine spezielle Schwerverkehrsabgabe. Die Vignettenpflicht gilt nicht für Anhänger, die von Motorrädern gezogen werden.

Nein. Es ist jedoch zu empfehlen die Registrierungsbestätigung die Sie von uns nach dem Kauf per E-Mail erhalten haben dabei zu haben, falls Sie in eine Kontrolle geraten und den Kauf nachweisen müssen im Falle von Technischen Problem etc…

Ja, das Kennzeichen kann einmalig geändert werden. Wichtig zu beachten ist, das der Fahrzeughalter der gleiche sein muss.